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   BVerwG, 19.08.1997 - 9 B 205.97   

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https://dejure.org/1997,16771
BVerwG, 19.08.1997 - 9 B 205.97 (https://dejure.org/1997,16771)
BVerwG, Entscheidung vom 19.08.1997 - 9 B 205.97 (https://dejure.org/1997,16771)
BVerwG, Entscheidung vom 19. August 1997 - 9 B 205.97 (https://dejure.org/1997,16771)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Verwertbarkeit behördlicher Aktenvermerke im verwaltungsgerichtlichen Verfahren - Vermerke über Deutschkenntnisse eines Ausweisbewerbes durch einen Bediensteten auf Grund eigenen Augenscheins - Rechtsgrundsätzliche Bedeutsamkeit im Sinne des § 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO - ...

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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerwG, 12.11.1996 - 9 C 8.96

    Vertriebenenrecht - Verhältnis der Bestätigungsmerkmale Sprache, Erziehung,

    Auszug aus BVerwG, 19.08.1997 - 9 B 205.97
    Eine Vernehmung der in der Beschwerde angeführten Personen zu der Frage, ob - worauf es allein ankommt - Deutsch die Muttersprache des Klägers ist oder ob er die deutsche Sprache wie eine Muttersprache spricht und ihr gegenüber der von ihm beherrschten rumänischen Sprache in Rumänien im häuslichen und persönlichen Bereich den Vorzug gegeben hat (vgl. Urteil vom 12. November 1996 - BVerwG 9 C 8.96 - DVBl 1997, 897), brauchte sich dem Berufungsgericht auch nicht aufzudrängen.
  • BVerwG, 27.07.1983 - 9 C 541.82

    Verstoß gegen Mitwirkungspflicht - Rügeverlust - Berufungsbegründungsschrift -

    Auszug aus BVerwG, 19.08.1997 - 9 B 205.97
    Unter solchen Umständen verletzt das Tatsachengericht nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts seine Aufklärungspflicht grundsätzlich nicht, wenn es von einer Beweiserhebung absieht (Urteil vom 27. Juni 1983 - BVerwG 9 C 541.82 - Buchholz 310 § 86 Abs. 1 VwGO Nr. 146; Beschluß vom 24. November 1977 - BVerwG 6 B 16.77 - Buchholz 310 § 132 VwGO Nr. 161).
  • BVerwG, 24.11.1977 - 6 B 16.77

    Umfang der gerichtlichen Pflicht zur Aufklärung des Sachverhalts -

    Auszug aus BVerwG, 19.08.1997 - 9 B 205.97
    Unter solchen Umständen verletzt das Tatsachengericht nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts seine Aufklärungspflicht grundsätzlich nicht, wenn es von einer Beweiserhebung absieht (Urteil vom 27. Juni 1983 - BVerwG 9 C 541.82 - Buchholz 310 § 86 Abs. 1 VwGO Nr. 146; Beschluß vom 24. November 1977 - BVerwG 6 B 16.77 - Buchholz 310 § 132 VwGO Nr. 161).
  • BVerwG, 19.02.1997 - 9 B 590.96

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision in einem Klageverfahren auf

    Auszug aus BVerwG, 19.08.1997 - 9 B 205.97
    Das bedarf nicht erst der Klärung in einem Revisionsverfahren und ist im übrigen im Beschluß des Senats vom 12. Februar 1997 - BVerwG 9 B 590.96 - bereits so entschieden worden.
  • BVerwG, 08.07.2004 - 5 B 8.04

    Qualität einer öffentlichen Urkunde im Sinne von § 418 der Zivilprozessordnung

    Das Berufungsgericht ist im rechtlichen Ansatz zutreffend und insoweit im Einklang mit der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts davon ausgegangen, dass ein von einem Behördenbediensteten aufgrund seiner eigenen Wahrnehmung über die Deutschkenntnisse eines Ausreisebewerbers gefertigter Aktenvermerk im verwaltungsgerichtlichen Verfahren verwertbar ist und er in die richterliche Überzeugungsbildung (§ 108 Abs. 1 Satz 1 VwGO) einfließen kann, wobei dem Inhalt eines solchen Aktenvermerks je nach Lage der Dinge größeres Gewicht als anderen Erkenntnisquellen beigemessen werden kann (BVerwG, Beschlüsse vom 19. August 1997 BVerwG 9 B 205.97 ; vom 30. März 1999 BVerwG 5 B 4.99 ).
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